Als Stromproduzent und Verkäufer gelten Sie in Deutschland als Unternehmer und müssen das Finanzamt über Ihr "Unternehmen" informieren. Dazu füllen Sie einen „Betriebseröffnungsbogen“ zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen Tätigkeit bei Ihrem lokalen Finanzamt aus. Neben der Angabe von allgemeinen Angaben zur Person und einer Kurzbeschreibung des ausgeübten Gewerbes können Sie sich auf dem Formular zur Umsatzsteuerausweisung entscheiden. Damit sparen Sie sich beim Kauf der Solaranlage und allen weiteren Investitionen Ihres „Unternehmens“ die Mehrwertsteuer. Verkaufen Sie Ihren Strom später an den lokalen Stromnetzbetreiber, so zahlt dieser zusätzlich zur Netto-Stromvergütung 19 % Mehrwertsteuer, die Sie monatlich zusammen mit einer kurzen Abrechnung an Ihr Finanzamt weiterleiten.
Da der Stromabnehmer mit Ihnen in der Regel eine Abschlagsumme pro Monat vereinbart, erstellen Sie die Abrechnung für das Finanzamt einmalig und können Sie monatlich wiederverwenden.
So sparen Sie auf einfachem Wege Investitionskosten bei der Anschaffung Ihrer Solaranlage.
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Eißing & Rohling GbR
Kirchweg 12a
46286 Dorsten
Telefon 02369 - 202875
Mobil 0151 - 12763912 info@eissing-rohling.de
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