Steuervorteile

Agieren Sie als Kleinunternehmer und sparen Sie sich die Mehrwertsteuer

Strom produzieren - als Kleinunternehmer

/Bildquelle: © SolarWorld AG/
Als Stromproduzent und Verkäufer gelten Sie in Deutschland als Unternehmer und müssen das Finanzamt über Ihr "Unternehmen" informieren. Dazu füllen Sie einen „Betriebseröffnungsbogen“ zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen Tätigkeit bei Ihrem lokalen Finanzamt aus. Neben der Angabe von allgemeinen Angaben zur Person und einer Kurzbeschreibung des ausgeübten Gewerbes können Sie sich auf dem Formular zur Umsatzsteuerausweisung entscheiden. Damit sparen Sie sich beim Kauf der Solaranlage und allen weiteren Investitionen Ihres „Unternehmens“ die Mehrwertsteuer. Verkaufen Sie Ihren Strom später an den lokalen Stromnetzbetreiber, so zahlt dieser zusätzlich zur Netto-Stromvergütung 19 % Mehrwertsteuer, die Sie monatlich zusammen mit einer kurzen Abrechnung an Ihr Finanzamt weiterleiten.
Da der Stromabnehmer mit Ihnen in der Regel eine Abschlagsumme pro Monat vereinbart, erstellen Sie die Abrechnung für das Finanzamt einmalig und können Sie monatlich wiederverwenden.

So sparen Sie auf einfachem Wege Investitionskosten bei der Anschaffung Ihrer Solaranlage.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns, wir beraten Sie gerne!